Niederstätter AG

Ethikkodex

ORGANISATIONS-, VERWALTUNGS- UND KONTROLLMODELL GEMÄSS GVD NR. 231/2001

Ethik- und Verhaltenskodex
Version REV. 02 - 18.12.2018


Inhalt
1.Weshalb die Einführung eines Ethik- und Verhaltenskodexes?
2.Geltungsbereich - Adressaten
2.1. Vertragliche Verbindlichkeit der Vorgaben des Ethik- und Verhaltenskodexes
3.Ethische Werte - Verhaltensregeln
3.1. Gesellschaftsführung und Abwicklung der Geschäftstätigkeit
3.2. Verantwortung gegenüber Kunden/Auftraggebern
3.3. Verhältnis zu den Geschäftspartnern - Verpflichtungen der Geschäftspartner
3.4. Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern - Verpflichtungen der Mitarbeiter
3.5. Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit
3.6. Umwelt- und Energiepolitik
4.Einhaltung des Ethik- und Verhaltenskodexes und Überwachung desselben - Das Kontrollorgan
5.Sanktionen bei Zuwiderhandlungen
6.Meldung von Zuwiderhandlungen - Whistleblowing
7.Änderungsverzeichnis

1. Weshalb die Einführung eines Ethik- und Verhaltenskodexes?
Die Niederstätter AG ist seit über 40 Jahren ein anerkannter und vertrauenswürdiger Kompetenzführer in den Bereichen Kran, Stapler, Erdbewegungen, Verdichtung und Container, sowie in Service, Beratung und Schulung. Das Unternehmen ist zudem der italienweite Ansprechpartner für Premiummarken im Bereich Bauwirtschaft und international bekannt für hochwertige Gebrauchtmaschinen für die Baubranche, wobei Niederstätter AG diesbezüglich als Bindeglied zwischen Hersteller und Kunden fungiert.
Mit ihrem attraktiven Produkt-, Kompetenz- und Dienstleistungszentrum hat sich Niederstätter AG in Südtirol und außerhalb einen Namen als innovativer, lösungsorientierter Partner von Kunden und Lieferanten gemacht.
Nicht nur die Leistungen des Unternehmens, sondern insbesondere die Art und Weise, wie dieselben erbracht werden, prägen den Ruf der Niederstätter AG und sind Garanten für langfristigen Erfolg.
Der gute Name zählt zu den entscheidenden Vermögenswerten des Unternehmens. Diesen gilt es zu schützen und zu fördern. Dahingehend wurde vorliegender Ethik- und Verhaltenskodex erarbeitet, der gleichzeitig integrierenden Bestandteil des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells nach GvD 231/01 der Niederstätter AG darstellt.
Der Ethik- und Verhaltenskodex gründet auf die Grundwerte der Niederstätter AG Respektvoll, Wirtschaftlich, Bodenständig, Neugierig, Entschlossen und „Wir“.
Mit vorliegendem Ethik- und Verhaltenskodex möchte Niederstätter AG ihre Verpflichtung unterstreichen, die eigenen Aufgaben und Leistungen ethisch einwandfrei und verantwortungsbewusst zu erfüllen.
Die Niederstätter AG erwartet sich das Handeln nach den hier festgeschriebenen Verhaltensvorgaben und Grundsätzen vom Unternehmen selbst und von jedem einzelnen Mitarbeiter (unabhängig von Funktion und Stellung im Unternehmen) sowie von all den Geschäftspartnern und jenen, natürlichen und juristischen Personen, mit denen das Unternehmen in Kontakt tritt.
Die Geschäftsleitung der Niederstätter AG steht persönlich hinter den hier niedergeschriebenen Grundsätzen und verpflichtet sich, mit entsprechenden Rahmenbedingungen, für deren Gewährleistung und Einhaltung zu sorgen.

Die Geschäftsleitung der Niederstätter AG 

2. Geltungsbereich - Adressaten
Mit vorliegendem Ethik- und Verhaltenskodex kommuniziert die Niederstätter AG die Grundsätze und Werte, denen sie sich verschrieben hat, nach außen und nach innen. Damit sollen insbesondere Fehlleistungen und im Speziellen unerlaubte Handlungen im Sinne des GvD 231/01 vorgebeugt werden.
Die Einhaltung der in diesem Ethik- und Verhaltenskodex festgeschriebenen Werte wird von den Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Aufsichtsräten, der Geschäftsleitung und allen leitenden, nicht leitenden, freiberuflichen und externen Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern und von all jenen erwartet, die in einer vertraglichen Beziehung zu Niederstätter AG stehen (Berater, Freiberufler, Lieferanten, Subunternehmen, usw.).
Die eben genannten Adressaten dieses Ethik- und Verhaltenskodexes sind verpflichtet, dessen Inhalte zu kennen, aktiv zu dessen Umsetzung und Förderung beizutragen, sowie eventuelle Mängel und/oder Verletzungen desselben zu melden.
Die hier festgeschriebenen Werte und Verhaltensregeln sind von allen (leitenden- und nicht leitenden, sowie freiberuflichen) Mitarbeitern der Niederstätter AG zusätzlich zu ihren (arbeits-) vertraglichen Verpflichtungen zu beachten. Auch ergänzen sie die zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen, zu deren Einhaltung alle Bürger verpflichtet sind sowie jene Pflichten, die aus den anzuwendenden Kollektivverträgen hervorgehen.
Die Niederstätter AG verpflichtet sich ihrerseits, die Adressaten für die hier angeführten ethischen Werte zu sensibilisieren und die Kenntnis des Ethik- und Verhaltenskodexes durch geeignete Informations- und Schulungsveranstaltungen zu fördern.
Die Niederstätter AG verurteilt jedes Verhalten, das im Widerspruch mit den Werten, den Prinzipien und den Bestimmungen dieses Kodexes steht, auch wenn das Verhalten in der Überzeugung erfolgt ist, zum Vorteil oder im Interesse der Niederstätter AG zu handeln.
Vorliegender Ethik- und Verhaltenskodex liegt beim Verwaltungssitz der Niederstätter AG in 39040 Atzwang (BZ), Blumauer Straße 6 auf und ist im Intranet der Niederstätter AG sowie auf der Homepage des Unternehmens www.niederstaetter.it veröffentlicht. 

2.1. Vertragliche Verbindlichkeit der Vorgaben des Ethik- und Verhaltenskodexes
Für die Mitarbeiter der Niederstätter AG bildet die Einhaltung der Bestimmungen des Ethik- und Verhaltenskodexes integrierenden Bestandteil ihrer vertraglichen Pflichten gemäß den folgenden Artikeln des ZGB:
Art. 2104 ZGB (Sorgfalt des Arbeitnehmers) Der Arbeitnehmer hat die nach der Art der geschuldeten Leistung, im Interesse des Unternehmens und im höheren Interesse der inländischen Produktion erforderliche Sorgfalt aufzuwenden. Außerdem hat er die Anordnungen zu befolgen, die vom Unternehmer und von dessen Mitarbeitern, von denen er der Rangordnung nach abhängt, für die Ausführung und die Regelung der Arbeit erteilt werden.
Art. 2105 ZGB (Treuepflicht) Der Arbeitnehmer darf nicht für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter im Wettbewerb mit dem Unternehmer Geschäfte machen, noch Nachrichten über die Organisation und die Produktionsverfahren des Unternehmens verbreiten oder davon derart Gebrauch machen, dass dem Unternehmen Schaden erwachsen kann.
In Bezug auf externe Partner (wie Geschäfts- und Vertragspartner, Freiberufler, Berater, Lieferanten, Subunternehmen usw.) ist die Einhaltung der im Ethik- und Verhaltenskodex enthaltenen Werte und Bestimmungen eine wesentliche Vorbedingung für die Unterzeichnung von Verträgen jeglicher Art.
Auf jeden Fall werden die vorgenannten externen Partner mittels entsprechender Vertragsklausel zur Einhaltung der Vorgaben des vorliegenden Ethik- und Verhaltenskodexes verpflichtet und darauf hingewiesen, dass bei Missachtung das Vertragsverhältnis vorzeitig aufgelöst werden kann, unbeschadet des Rechts der Niederstätter AG auf Schadenersatz (auch Imageschäden).

3.Ethische Werte - Verhaltensregeln
Zur Sicherung des guten Funktionierens sowie zum Schutz der Vertrauenswürdigkeit und des Ansehens des Unternehmens Niederstätter AG gelten folgende Verhaltensregeln:

3.1. Gesellschaftsführung und Abwicklung der Geschäftstätigkeit
Führungsprinzipien - Grundsätze der Unternehmensführung
Das Unternehmen Niederstätter AG führt seine Geschäftstätigkeit unter Einhaltung der geltenden Normen, Gesetze und Satzungsvorschriften aus.
Die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen und Unternehmenstätigkeiten erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz, Ehrlichkeit, Korrektheit, Effizienz und jedenfalls unter vollständiger Wahrung der Wettbewerbsregeln.
Die Niederstätter AG verpflichtet sich zur Klarheit und Wahrheitstreue ihrer Geschäfts- und Rechnungsunterlagen, die in Form und Inhalt, allen geltenden Vorschriften und internen Verfahren entsprechen müssen.
Besagtes Transparenzprinzip bei den buchhalterischen Eintragungen betrifft nicht nur die Tätigkeit der Geschäftsleitung und der Arbeitnehmer in den Verwaltung, sondern auch die Tätigkeit eines jeden Arbeitnehmers in jedem Betriebsbereich. Die Buchhaltungstransparenz stützt sich auf Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit der Grundinformationen für die entsprechenden buchhalterischen Eintragungen. Die Geschäftsleitung und die Arbeitnehmer sind verpflichtet zusammenzuarbeiten, damit die Vorgänge korrekt und unverzüglich in der Buchhaltung widergegeben werden können. Es ist daher verboten, in Rechnungs-, Buchhaltungs- oder Bilanzunterlagen falsche oder irreführende Angaben zu tätigen, wobei jede Eintragung genau das widergeben muss, was aus den zu Grunde liegenden Unterlagen hervorgeht. Die Geschäftsleitung und jeder Arbeitnehmer haben die Aufgabe sicherzustellen, dass die Unterlagen leicht auffindbar sind und nach logischen Kriterien, gemäß den von der Gesellschaft festgelegten Verfahren, abgelegt sind. Sollten Geschäftsleitung, Bereichsleiter und Arbeitnehmer Kenntnis von Unterlassungen, Fälschungen oder Nachlässigkeiten in der Buchhaltung oder bei den Unterlagen haben, auf welche sich die buchhalterischen Eintragungen stützen, sind sie verpflichtet, dies ihrem hierarchischen Vorgesetzten oder dem Kontrollorgan mitzuteilen.
Sämtliche zu veröffentlichende Informationen, Meldungen an Behörden, an Für- und Vorsorgeeinrichtungen, sowie Informationen an Kontrollorgane und Kunden müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen.
Die Unternehmensführung sowie sämtliche leitende und nicht leitende Mitarbeiter sind angehalten, mit ihrem Verhalten zum guten Ruf des Unternehmens beizutragen.

Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption
Die Niederstätter AG lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert besagte Verhaltensweisen auch nicht. Die Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen.
Insbesondere dürfen die Mitarbeiter der Niederstätter AG keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können. Somit ist es in Ausübung der Arbeitstätigkeit oder in Vertretung von Niederstätter AG untersagt, auch wenn dies nicht mit der Absicht
geschieht, einen Profit oder einen Vorteil zu erlangen, Geschenke, Zahlungen, materielle Vorteile oder sonstige Vorteile jeglichen Umfangs zugunsten von Kunden, Lieferanten,
öffentlichen Beamten oder allgemein Dritten, egal ob direkt oder indirekt, zu gewähren oder anzubieten. Hand-lungen geschäftlicher Höflichkeit, wie Geschenke oder Formen der Gastfreundschaft, sind erlaubt, sofern sie von geringem Wert sind und nicht die Integrität oder das Ansehen einer der Parteien kompromittieren, und sofern sie von einem unparteiischen Beobachter nicht als zweckgerichtet ausgelegt werden können, um auf unangebrachte Weise Vorteile zu erlangen. Diese Art Auslagen muss in jedem Fall immer von der zuständigen Betriebsstelle bewilligt und angemessen belegt werden. Die Adressaten, die auf Rechnung von Niederstätter AG tätig sind und die Geschenke oder Vorteilsbehandlungen erhalten, die nicht direkt normalen Höflichkeitsbeziehungen zugeschrieben werden können, müssen unverzüglich ihren hierarchischen Vorgesetzten und das Kontrollorgan darüber benachrichtigen.

Beziehung zu Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Kontrollorganen
Die Beziehungen zu den Behörden, den Kontrollorganen und den öffentlichen Institutionen (sei es in Italien, als auch im Ausland) müssen von den Grundsätzen der Korrektheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz getragen sein. Den Adressaten dieses Ethik- und Verhaltenskodexes ist es daher insbesondere untersagt:
  • Handlungen vorzunehmen, die einen öffentlichen Bediensteten, einen Funktionär oder ein Kontrollorgan dazu veranlassen könnten, gegen die geltenden Gesetze zu verstoßen;
  • Geldzahlungen zu Gunsten von Vertretern der öffentlichen Verwaltung zu versprechen oder durchzuführen, die nicht institutionelle oder Dienstzwecke erfüllen;
  • Gefälschte Unterlagen bzw. Daten vorzulegen;
  • Kontroll- und Überwachungshandlungen zu verhindern oder zu behindern;
  • durch unkorrektes oder betrügerisches Verhalten öffentliche Beamte oder Funktionäre in die Irre zu führen, um so ein bestimmtes Verhalten zu erwirken.
Die Niederstätter AG verurteilt jede Art von Bestechung, Amtsmissbrauch, Veruntreuung, Betrug, Hinterge-hung und jedwede Verhaltensweisen, die Interessenskonflikte gegenüber den Vertretern der öffentlichen Verwaltung bewirken könnten und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung solcher Straftaten.

Beziehung zu den Lieferanten
Die Adressaten sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches verpflichtet zu kontrollieren, dass die Lieferanten ihr Verhalten fortwährend den ethischen Richtlinien dieses Kodexes anpassen. Das Unternehmen erkennt an, dass die gewissenhafte Auswahl, sowie die Kontrolle der Lieferanten ein grundlegendes Element ist, um auf dem Markt qualitativ hochwertige, sichere wettbewerbsfähige Produkte anbieten zu können. Sollten hinsichtlich des ethischen Verhaltens und der Beachtung der vorgenannten Prinzipien seitens eines Lieferanten begründete Zweifel bestehen, so wird die Niederstätter AG unverzüglich angemessene Maßnahmen ergreifen.

Bei Vertragsbeziehungen und allgemein bei Lieferverträgen von Gütern und/oder Dienstleistungen sind die Adressaten im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches verpflichtet:
  • sämtliche Gesetzesbestimmungen und internen Verfahren für die Auswahl und die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen mit den Lieferanten zu beachten;
  • Lieferanten aufgrund der betrieblichen Bedürfnisse auszuwählen, mit dem Ziel die bestmöglichen Bedingungen in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Kosten zu erhalten;
  • eine maximale Zusammenarbeit mit Lieferanten zu erreichen, um die Bedürfnisse von der Niederstätter AG und ihren Kunden in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Kosten und Lieferzeiten zu erfüllen;
  • entsprechend den guten Geschäftsgewohnheiten einen direkten und offenen Dialog mit den Lieferanten führen;
  • dem hierarchischen Vorgesetzten oder dem Kontrollorgan die Verhaltensweisen der Lieferanten, die die Bestimmungen des Kodexes verletzen, zur Kenntnis zu bringen.

Beziehung zu den Massenmedien, Fachverbänden und ähnlichen Körperschaften
Die nach außen getragenen Informationen, die sich direkt oder indirekt auf die Niederstätter AG beziehen, müssen vollständig, wahrheitsgetreu und transparent sein. Die Beziehungen zu den Massenmedien, den Fachverbänden und den anderen vergleichbaren Körperschaften sind der Geschäftsleitung vorbehalten. In Dringlichkeitsfällen und im Fall von Betriebsstörungen sind die Beziehungen zu den obengenannten Subjekten ausschließlich der Führungsstellen vorbehalten, d.h. den Bereichsleitern oder den eigens dafür ermächtigten externen Beratern. Die anderen Arbeitnehmer, ausgenommen die spezifisch hierzu Beauftragten, sind nicht ermächtigt, Informationen an Vertreter der Massenmedien, Fachverbände und anderen vergleichbaren Körperschaften weiterzugeben oder sich dazu zu verpflichten, ohne eine vorherige Bewilligung durch die, ausschließlich hierfür beauftragten Stellen und Verantwortlichen des Unternehmens eingeholt zu haben.

Beziehungen zu politischen und gewerkschaftlichen Institutionen
Die Niederstätter AG gewährt keinerlei direkte oder indirekte Beiträge, in welcher Form auch immer, zugunsten von politischen oder gewerkschaftlichen Parteien, Bewegungen, Komitees und Organisationen oder deren Vertretern und Kandidaten, außer im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und in Beachtung des Transparenzprinzips. In jedem Fall muss diese Art von Auslagen vorab von der Geschäftsleitung bewilligt und angemessen belegt werden.

Beziehung zu dem Mitbewerbern - fairer Wettbewerb
Die Niederstätter AG steht zum fairen und freien Wettbewerb und erwartet dies auch von ihren Geschäftspartnern. Die Niederstätter AG betont, dass sie sich in der Abwicklung des Business und ihrer Geschäftsbeziehungen an den Prinzipien der Loyalität, Legalität, Redlichkeit, Transparenz, Effizienz und Marktöffnung orientiert. Die Niederstätter AG verfolgt den Unternehmenserfolg auf dem Markt mittels Angebot von innovativen und wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen, unter Beachtung sämtlicher nationaler und internationaler Bestimmungen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs. Insbesondere müssen im Bereich der geltenden nationalen und internationalen Bestimmungen hinsichtlich Wettbewerb, die Tätigkeit von der Niederstätter AG und das Verhalten der Adressaten, deren Handlungen auf das Unternehmen zurückgeführt werden können, von vollständiger Autonomie und Unabhängigkeit vom Verhalten der Mitbewerber auf dem heimischen und dem ausländischen Markt geprägt sein.

Freude an Innovation
Innovation ist in allen Geschäftsbereichen der Niederstätter AG der Schlüssel zum Erfolg und sichert dem Unternehmen auch in Zukunft ein Wachstum mit profitabel und vertretbarem Risiko, sowie Wettbewerbsfähigkeit. Die Niederstätter AG investiert daher in den technologischen Fortschritt und in die stetige Weiterbildung und Spezialisierung ihres Teams und fördert Wissbegierde, die es braucht, um für Neues offen zu sein.

Verantwortung für die Gesellschaft
Die Niederstätter AG steht zu ihrer unternehmerischen und sozialen Verantwortung und ist darum bemüht, einen aktiven Beitrag zum gesellschaftlichen Leben zu leisten. Demnach ist das Unternehmen bemüht sich aktiv für soziale, gesellschaftliche und kulturelle Themen zu engagieren.
Zudem verpflichtet sich die Niederstätter AG auch auf der Ebene der lokalen Gemeinschaft, in der sie tätig ist, eine korrekte Beziehung zu den lokalen Körperschaften zu unterhalten und neue Arbeitsmöglichkeiten für die lokale Gemeinschaft zu schaffen und zu begünstigen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Niederstätter AG folgende Pflichten und ethischen Prinzipien zu beachten:
  • die Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft und Energieverbrauch der eigenen Tätigkeit einzuschränken;
  • mit den lokalen Körperschaften, Handels- und Industrieverbänden, akademischen und Berufsorganisationen, sowie mit der Gemeinschaft einen Dialog einzuleiten, um die Gesundheits- und Sicherheitskultur am Arbeitsplatz zu fördern und um die Gemeinschaft in Bezug auf die Themen Sicherheit am Arbeitsplatz und Unfallvorsorge und Umweltschutz zu sensibilisieren und das Verantwortungsbewusstsein zu stärken.

Datenschutz und Schutz der Vertraulichkeit
Der Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten gehört zu den Grundsätzen, nach denen die Niederstätter AG ihre Beziehungen zu Mitarbeitern, Auftraggebern/Kunden und Geschäftspartnern gestaltet.
Die Mitarbeiter der Niederstätter AG sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der EU Verordnung Nr. 679/2016 und des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 i.g.F., sowie die gesetzlichen und internen Bestimmungen zur Informationssicherheit einzuhalten und die der Niederstätter AG anvertrauten, vertraulichen, geheimen und personenbezogenen Daten vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
Die Mitarbeiter der Niederstätter AG sind zur strengen Geheimhaltung und Verschwiegenheit über die Informationen und Daten, welche dieselben während der Abwicklung von Aufträgen erhalten, verpflichtet. Die erhaltenen Informationen dürfen ausschließlich für die Erreichung der Zwecke und im Interesse der Niederstätter AG genutzt werden.


3.2. Verantwortung gegenüber Kunden/Auftraggebern
Die Niederstätter AG möchte ihre Kunden/Auftraggeber mit Zuverlässigkeit, Innovationsfreudigkeit und Professionalität überzeugen und setzt für den Erfolg des Unternehmens auf den Märkten alles daran, qualitativ hochwertige und innovative Produkte einzusetzen, sowie zuverlässige Dienstleistungen, durch den Einsatz hochqualifizierter und engagierter Mitarbeiter, zu erbringen.
Die Befriedigung der Kundenbedürfnisse bildet die Grundlage der Tätigkeit der Gesellschaft. Das Unternehmen verpflichtet sich, das Recht der Kunden, qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen und vollständige Informationen zu den angebotenen Produkten zu erhalten, zu respektieren.
Zu diesem Zweck sind die Geschäftsleitung und die Arbeitnehmern der Gesellschaft verpflichtet:
  • sämtliche Gesetzesbestimmungen und internen Verfahren für die Abwicklung der Kundenbeziehungen sorgfältig einzuhalten;
  • effizient und höflich im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen qualitativ hochwertige Produkte zu liefern und kundenorientiere und innovative Lösungen und Dienstleistungen sorgfältig und pünktlich zu erbringen, die die Kundenerwartungen und -bedürfnisse befriedigen;
  • präzise und ausführliche Informationen zu Produkten und Dienstleistungen zu liefern, damit der Kunde gewissenhafte Entscheidungen treffen kann;
  • sich in der Korrespondenz mit den Kunden an die Prinzipien der Wahrheit und Klarheit zu halten.
Mit dem Kunden/Auftraggeber soll ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Verhältnis gepflegt werden, das auf Ehrlichkeit basiert, wobei dazu die Worte und Taten der Mitarbeiter der Niederstätter AG überein-stimmen müssen. Die Mitarbeiter der Niederstätter AG demzufolge versprechen nichts, was es nicht halten könnte und stellen nach besten Kräften sicher, dass sich die Kunden/Auftraggeber voll und ganz auf das gegebene Wort verlassen können.

3.3. Verhältnis zu den Geschäftspartnern - Verpflichtungen der Geschäftspartner
Die Niederstätter AG strebt für sich und ihre Geschäftspartner hohe Leistungsstandards und unternehmerische Verantwortung in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit an. Dies gilt auch für Beziehungen zu und Anforderungen an Geschäftspartner.
Sämtliche Beziehungen zwischen der Niederstätter AG und ihren Geschäftspartnern beruhen auf hohem Qualitätsniveau der an diese gelieferten Produkte und Dienstleistungen, wettbewerbsfähigen Preisen, bestmöglicher Eignung und Integrität.
Die Niederstätter AG erwartet, dass sich ihre Geschäftspartner an die geltenden Gesetze, Vertragsbedingungen und arbeitssicherheitsrechtlichen Vorgaben halten und auch die allgemein anerkannten Standards der sozialen Verantwortung einhalten.
Bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, führt die Niederstätter AG eine Eignungsprüfung mit den potentiellen Geschäftspartnern durch, um sich von deren Integrität, Qualitätsniveau, Eignung und Glaubwürdigkeit zu überzeugen.
Stellt das Unternehmen fest, dass sich ein Geschäftspartner nicht an die geltenden Gesetzte, Vertragsbedingungen und arbeitssicherheitsrechtlichen Vorgaben hält, verlangt es die sofortige Herstellung des vorausgesetzten Zustandes und beendet nötigenfalls, sofern ein Geschäftspartner die Vorgaben nicht einhält, die Zusammenarbeit.

3.4. Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern - Verpflichtungen der Mitarbeiter
Der Erfolg der Niederstätter AG ist untrennbar verbunden mit dem Engagement und der Professionalität ihrer Mitarbeiter.
Die Niederstätter AG verpflichtet sich daher zu steter Förderung der Entwicklung und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, sowie zur Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen.
Gleichzeitig erwartet die Niederstätter AG von ihrem Team, dass jeder Einzelne hohe Ansprüche an sich selbst und seine Leistung stellt und sich aktiv an seiner Weiterentwicklung beteiligt, um zur Erreichung der unternehmerischen Ziele und dem guten Ruf der Niederstätter AG beizutragen.
Die Niederstätter AG führt ihre Mitarbeiter im Sinne folgender Führungswerte:
  • Wirtschaftlich
  • Entschlossen
  • Respektvoll
  • Bodenständig
  • Wir
  • Neugierig
Zur Umsetzung besagter Werte im Alltag werden die von Niederstätter zur Verfügung stehenden Führungsinstrumente und Methoden genutzt.
Jeder Mitarbeiter muss zudem durch sein persönliches Verhalten Vorbild für Sicherheit, Gesundheit- und Umweltschutz sein.
Die Mitarbeiter sind außerdem verpflichtet:
  • keine Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die andere Mitarbeiter bei ihrer Arbeit stören oder belästigen könnten, insbesondere nicht zu rauchen;
  • bei der Arbeit und auf den diversen Arbeitsplätzen weder Alkohol, Drogen oder sonstige Stoffe mit analoger Wirkung zu konsumieren, unter deren Einfluss zu stehen, derartige Substanzen aufzubewahren oder anzubieten;
  • die zugewiesenen Aufgaben pünktlich und zuverlässig zu erledigen, unter Achtung der vorgegebenen Weisungen und Fälligkeiten;
  • bei der Ausführung der Tätigkeiten die internen Abläufe und Prozesse zu beachten.
Im Unternehmen wird keine Form der Diskriminierung, sei es aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Nationalität, Herkunft, Sprache, Religion, ethnischer, gewerkschaftlicher, politischer oder sonstiger Zugehörigkeit, geduldet. Jeder im Team der Niederstätter AG ist verpflichtet, jede Art von Diskriminierung und unfairem Verhalten (z.B. Belästigung, Mobbing usw.) zu unterlassen und ein respektvolles, partnerschaftliches Miteinander zu ermöglichen.

Interessenkonflikte
Persönliche Interessen dürfen das berufliche Urteilsvermögen nicht ungerechtfertigt beeinflussen.
Sämtliche leitende und nicht leitende Mitarbeiter sind angehalten, Situationen zu vermeiden, in denen persönliche Interessen, und sei es nur dem Anschein nach, mit den Interessen der Niederstätter AG in Konflikt geraten.
Eine berufliche Tätigkeit außerhalb der Niederstätter AG kann zu Interessenskonflikten führen. Den leitenden und nicht leitenden Mitarbeitern der Niederstätter AG ist es daher untersagt, ihre Anstellung bei der Niederstätter AG zu missbrauchen, um ungerechtfertigt persönliche Vorteilte oder Vorteile für Verwandte oder nahestehende Personen zu erlangen.

Verantwortungsvoller Umgang mit dem Vermögen des Unternehmens
Die Mitarbeiter der Niederstätter AG sind angehalten, sorgsam mit ihrem Arbeitsumfeld, mit Informationssystemen, Maschinen, Fahrzeugen, Geräten und anderen betrieblichen Anlagen umzugehen.
Sämtliche Vermögenswerte der Niederstätter AG sind für den geschäftlichen Einsatz bestimmt.
Eine beschränkte private Nutzung ist nur zulässig, wenn sie nicht gegen die Interessen der Niederstätter AG, gegen die Grundsätze des Ethik- und Verhaltenskodexes oder die internen Verhaltensvorschriften und Arbeits-anweisungen verstoßen.
In Bezug auf die Nutzung der Internetverbindung herrscht das ausdrückliche Verbot, Webseiten aufzurufen, zu konsultieren, zu streamen und herunterzuladen, die als widerrechtlich gelten (beispielsweise Webseiten, die gegen die Moral, die Religionsfreiheit und öffentliche Ordnung verstoßen, welche die Privatsphäre von natürlichen und juristischen Personen verletzen, welche terroristische und aufrührerische Bewegungen fördern oder unterstützen, die auf IT-Piraterie zurückzuführen sind oder die gegen die Vorschriften über die Urheberrechte und den Schutz des geistigen Eigentums verstoßen).
Die Niederstätter AG verurteilt Verhalten in Missbrauch der elektronischen Systeme, insbesondere den Gebrauch der Netze für die Verwendung und den Austausch von pornografischen, pädopornografischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden und diskriminierenden Inhalten.
Die Anwendung der Software hat im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen zu erfolgen. Es ist untersagt, ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Funktion innerhalb des Unternehmens betriebsfremde und nicht autorisierte Software auf dem Computer zu installieren oder vom Internet herunterzuladen.
Missbräuchliche bzw. widerrechtliche Verhaltensweisen im Umgang mit den Betriebsgütern führen die Verantwortung des jeweiligen Nutzers mit sich, unter Schadloshaltung der Niederstätter AG durch denselben.

3.5. Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit
Die Niederstätter AG ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern bewusst.
Sie verpflichtet sich daher, ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten, Unfallverhütung zu betreiben und die Risiken für Gesundheit, Krankheiten und Arbeitsunfälle zu minimieren. Zu diesem Zweck regt die Niederstätter AG ihre Betriebspolitik zur Erreichung des Ziels “Null Unfälle” an und wendet hierfür regelmäßige und systematische Bewertungsstrategien an:
  • über die Gefährdungen/Risiken am Arbeitsplatz;
  • über die Hygiene im Bereich des Arbeitsumfeldes;
  • über das Arbeitsrisikomanagement.
Die Niederstätter AG verpflichtet sich daher unter allen ihren Mitarbeitern eine Kultur der Sicherheit und Gesundheit zu verbreiten und zu festigen, indem sie das Bewusstsein für Risiken entwickelt und das verantwortungsbewusste Verhalten aller fördert.
Jeder Mitarbeiter muss für seine eigene Sicherheit und Gesundheit sorgen, aber auch für die Gesundheit und Sicherheit jener Personen, auf welche sich die eigenen Handlungen oder Unterlassungen auswirken könnten.
Alle Mitarbeiter sind angehalten, alle gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit, sowie die intern erlassenen Vorschriften und Dienstanweisungen des Unternehmens genauestens zu befolgen und potentielle Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu melden.

3.6. Umwelt- und Energiepolitik
Die Achtung der Umwelt ist von grundlegender Bedeutung für die Niederstätter AG und ein primäres Ziel des Unternehmens, um die negativen Auswirkungen der eigenen Tätigkeit auf die Umwelt einzuschränken und um eine bessere Einbindung von Niederstätter AG in die Öffentlichkeit zu erwirken. Die Niederstätter AG verpflichtet sich zum nachhaltigen Umweltschutz und zum schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen.
Um das Ziel Umweltschutz und Energieeinsparung zu erreichen, fordert die Niederstätter AG von allen Adressaten bei ihren Tätigkeiten und Handlungen jedwede Form von Umweltverschmutzung zu vermeiden und aktiv zum Umweltschutz beizutragen.
Das Unternehmen ist danach bestrebt, proaktiv neue, umweltschonende Technologien, Prozesse und Materialien einzusetzen und die Belastung der Umwelt zu minimieren.
Ziel ist es, moderne, hochwertige und innovative Produkte und Dienstleistungen anzubieten und den Kunden ein gesunde und sichere Arbeits- bzw. Baustelle zu garantieren.
Dahingehend unterliegen die Dienstleistungen, Lieferungen und Produkte der Niederstätter AG einer ständigen Überwachung und werden durch einen Korrektur-, Vorbeuge- und Verbesserungsprozess laufend optimiert.

4. Einhaltung des Ethik- und Verhaltenskodexes und Überwachung desselben - Das Kontrollorgan
Die Adressaten des vorliegenden Ethik- und Verhaltenskodexes sind zur umfassenden Befolgung desselben verpflichtet und haben gleichzeitig darüber zu wachen, dass alle anderen Adressaten, auf jeder Ebenen, den Kodex befolgen.
Für die Kontrolle der Einhaltung des Ethik- und Verhaltenskodexes nimmt das Kontrollorgan eine wesentliche Rolle ein. Das Kontrollorgan der Niederstätter AG wurde im Sinne und nach Maßgabe des GvD 231/2001 ernannt und eingesetzt und ist mit der Überwachung, der Kontrolle, der Anwendung und der Aktualisierung des Organisationsmodells nach GvD 231/2001 und des vorliegenden Ethik- und Verhaltenskodexes betraut.
Die Aufgaben und Befugnisse des Kontrollorgans sind im Allgemeinen Teil des Organisationsmodells bzw. in dessen Geschäftsordnung definiert.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, bei Kontrollen im Rahmen seiner Tätigkeit/Funktion mitzuwirken und dem Kontrollorgan die verlangten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

5. Sanktionen bei Zuwiderhandlungen
Bei Verstößen gegen die hier angeführten Verhaltensgrundsätze, sowie bei Verstößen gegen gesetzliche Vor-schriften werden disziplinarische und (arbeits-) rechtliche Maßnahmen - von der Abmahnung bis zur Entlassung - ergriffen, um ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen, angemessen auf die festgestellten Zuwiderhandlungen zu reagieren und künftigen Zuwiderhandlungen entgegenzuwirken. Die Verhängung der Sanktionen erfolgt nach den Prinzipien der Unparteilichkeit, Gleichheit und Proportionalität.
Die Straftypologien sind von den Gesetzesbestimmungen oder von den geltenden Kollektivverträgen vorgesehen und entsprechen in ihrem Umfang dem Schweregrad der Verletzung und dürfen jedenfalls niemals die Würde der Person verletzen.
Die Nichtbeachtung der Vorgaben des Ethik- und Verhaltenskodexes durch Berater, Geschäftspartner, Lieferanten, kann die Auflösung des Vertragsverhältnisses bewirken, vorbehaltlich des Rechts der Niederstätter AG auf den Ersatz der erlittenen Schäden.

6.Meldung von Zuwiderhandlungen - Whistleblowing
Artikel 6, Absatz 2 bis des GVD 231/01 (Absatz hinzugefügt durch das Gesetz Nr. 179, Art. 2 vom 30.11.2017) verfügt, dass ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell GVD 231/01 über einen oder mehrere Kanäle, auch informatische, für die Informationsflüsse eingerichtet muss, welche den im Art. 5 des GVD 231/01 angeführten Personenkreisen (Führungskräfte und den Führungskräften untergeordnete Personen) ermöglichen, relevante und auf Fakten basierende Meldungen bezüglich irregulärer Verhaltensweisen zu den Vorgaben des Organisationsmodells der Gesellschaft zu tätigen.
Die Adressaten können sich für Meldungen an das Kontrollorgan wenden.
Für Personen, welche Meldungen über Unregelmäßigkeiten machen und in guten Glauben handeln, muss der Schutz vor jeglicher Art der Vergeltung, Diskriminierung oder Benachteiligung, sowie die Vertraulichkeit über die Identität des Anzeigenden, vorbehaltlich der gesetzlichen Pflichten und des Schutzes der Rechte der Gesellschaft oder der Personen, die fälschlicherweise oder im schlechten Glauben angezeigt wurden, sichergestellt sein.

Wird eine schriftliche Meldung an das Kontrollorgan vorgenommen, so kann diese mittels E-Mail erfolgen an:
odv@niederstaetter.it

Auf dem Postweg:
Kontrollorgan – Organismo di Vigilanza
Blumauerstraße 6
39040 Atzwang (BZ)

Nach jeder Meldung wird das Kontrollorgan interne Ermittlungen zur Überprüfung und Kontrolle der Übertretung einleiten.
Bei Fragen zu einer bestimmten Situation können sich die Adressaten an das Kontrollorgan wenden. Es ist unerlässlich, Zweifel offen zur Sprache zu bringen, sodass Probleme schnell gelöst werden können, bevor ernsthafte Schäden entstehen.

***


7.Änderungsverzeichnis

Rev.DatumFreigabeBeschreibung
  • 01: 21.03.2016 Verwaltungsrat Annahme durch den Verwaltungsrat
  • 02: 18.12.2018 Verwaltungsrat Aktualisierung rechtliche Vorgaben, Einfügen Kapitel 6: Meldewesen-Whistleblowing, Anpassung Kap. Datenschutz und Vertraulichkeit (DSGVO EU 679/2016)

 
 
Weiterlesen
Sichern Sie sich Ihren Informationsvorsprung und abonnieren Sie unseren Newsletter!
Info & News
 
 
 
Anmelden
 
 
 
Kontakt zu Niederstätter
Wie können wir Ihnen helfen?
chat
Beratung
Beratung zu Baustelleneinrichtung und Einsatz von Hebemitteln.
Kontaktformular
settings
Ersatzteile
Original-Ersatzteile für viele Marken von Baumaschinen und -geräten
Anfragen
NS_icon_loadertruck_white
Mietzentrum
Kontaktformular
hammer
Reparatur-Service
T +39 0471 061121
Whatsapp +39 349 982 1778
E service@niederstaetter.it
Kontaktformular
  • It