Niederstätter
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ausschluss von Bestandsvertrag
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Verhältnisse zwischen den Parteien bezüglich Lieferung und Verkauf. Selbst im Falle von schriftlich vereinbarten Abweichungen greifen jene Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche nicht ausdrücklich ersetzt werden. Eventuelle vom Käufer aufgesetzte allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur dann ihre Anwendung, sofern diese ausdrücklich und schriftlich von der Niederstätter AG angenommen werden, wobei dieselben auf jeden Falle nicht die Gültigkeit der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen antasten.
Besagte allgemeine Geschäftsbedingungen sind gegenüber dem Käufer wirksam und gelten ab den Moment der Bestellung bzw. der Auftragserteilung seitens des Käufers als bekannt und angenommen. Die Niederstätter AG fordert demnach den Käufer auf, besagte allgemeine Geschäftsbedingungen bei Anwendung der gewöhnlichen Sorgfalt gemäß Art. 1341 ZGB vor Bestellung bzw. der Auftragserteilung und bei jedem Besuch der Seite http://www.niederstaetter.it zu lesen, nachdem einige Bestimmungen der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Zeit Änderungen erfahren könnten.
Die Parteien erklären nach ausführlicher Diskussion und Verhandlungen das Verhältnis gemäß den folgenden Bestim-mungen und Bedingungen zu regeln, welche für den gegenständlichen Verkauf, sowie für jeden darauffolgenden zwischen den Parteien vereinbarten Verkauf wirksam sind, wobei jegliche Form von Bestandsvertrag, welcher regelmäßig wiederkehrende oder dauernde Leistungen zu Gegenstand hat, ausgeschlossen werden muss.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Bestellung bzw. der Auftragserteilung gilt als bindend und nicht mehr veränderbar. Eventuelle nachträgliche Änderungen müssen mittels schriftlicher Anfrage des Käufers erfolgen und von der Niederstätter AG ausdrücklich angenommen werden. Die im Angebot angegebenen Preise verlieren ihre Rechtsgültigkeit, wenn der daraus resultierende Auftrag nicht den im angenommenen Angebot angegebenen und vereinbarten Bedingungen oder Fristen entspricht. Bei auch nur teilweisem Widerruf oder Änderung der Beauftragung werden die Listenpreise angewandt.
3. Haftungsausschluss der Niederstätter - Ag. für Herstellungsmängeln bzw. Lieferungsverzögerungen, Kenntnis, dass die Niederstätter - Ag. nicht der Hersteller ist
Der Niederstätter AG gewährleistet auf die verkauften Güter nicht die Freiheit von Herstellungsmängeln bzw. haftet nicht für etwaige Lieferungsverzögerungen, welche auf den Hersteller zurückzuführen sind, nachdem der Käufer darüber in Kenntnis ist, dass der Niederstätter AG. lediglich Verteiler der vom jeweiligen Hersteller produzierten Güter ist.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Güter bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gemäß Art. 1523 ZGB und wie in den einzelnen Rechnungen im Sinne des Art. 11 des Legislativdekret 231/2002 angeführt, im Eigentum der Niederstätter AG. Die Niederstätter AG muss über jede von Dritten bezüglich jener Güter, die Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes sind, angestrebte Unternehmung, insbesonders welche Pfändungen und Sicherstellungen anbelangt, umgehend informiert werden. In Ermangelung der vollständigen oder auch nur partiellen Bezahlung der Lieferung seitens des Käufers innerhalb der gewährten Frist, kann die Niederstätter AG, auf einfache Anfrage die Güter zurückfordern. Die vorausgeschickt haftete der Käufer für etwaige Schäden oder Verluste an den Gütern, welche sich nach der Lieferung auch aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Vorfällen, welche nicht auf den Käufer zurückzuführen sind. Jede vom Käufer vorgenommene, widerrechtliche Handlung bzw. Unterlassung im Zusammenhang mit dem eingeräumten Eigentumsvorbehalt wird nach Maßgabe der Umstände strafrechtlich verfolgt. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Niederstätter AG und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden die daraus entstehenden Guthaben automatisch an die Niederstätter AG abgetreten (Kreditabtretung). Der Kunde ist bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen einfacher Verwahrer der Ware.
5. Lieferungsbedingungen, vertretbare Verspätungen
Vorbehaltlich andere Vereinbarungen gehen die Risiken der Lieferung ab dem Moment der Übergabe derselben an den Frächter an den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt an haftet der Käufer für die etwaige Zerstörung, Verlust und /oder Beschädigung der Güter. Wenn der Niederstätter AG. Lieferungen von Ersatzteilen veranlasst, welche vorab vereinbart worden sind, haftet der Käufer ab der Übergabe derselben beim Lager des Niederstätter AG. Die Lieferzeiten sind lediglich richtungsweisend und werden nach Werktagen berechnet, wobei die Niederstätter AG. nicht für verfrühte oder verspätete Lieferungen bzw. Teillieferungen haftet. Sollte der Käufer bezüglich anderen Lieferungen in Zahlungsverzug sein, gilt die Laufzeit der Lieferung als ausgesetzt, wobei sich die Niederstätter AG. vorbehält die Lieferungen bis zur Begleichung der geschuldeten Beträge hinauszuzögern. Sollte der Käufer oder der von diesem beauftragte Frächter aus etwaigem Grund, welcher nicht der Niederstätter AG. zuzuschreiben ist, die Güter nicht entgegen nehmen, kann die Niederstätter AG, bei vorhergehender Mitteilung an den Käufer, die Güter lagern und die dafür anfallenden Kosten dem Käufer anrechnen. Die Niederstätter AG. haftet für die Nichterfüllung jener Pflichten, welche laut gegenständlichen Vertrag derselben obliegen, nur dann und in dem Masse, in welchem besagte Nichterfüllung derselben, mittelbar oder unmittelbar, zugeschrieben werden kann und nicht im Falle von höherer Gewalt bzw. im Falle von Handlungen und Unterlassungen des Käufers, inklusive der fehlenden Übermittlung von Informationen und Genehmigungen, welche für die Niederstätter AG. notwendig sind, um die Leistung und Lieferung zu erbringen. Zudem haftet die Niederstätter AG. weder für Ereignisse, welche Dritten zuzuschreiben sind, noch für Lieferungsverzögerungen seitens der eigenen Lieferanten.
Sollte sich einer dieser Fälle ergeben, wird die Niederstätter - Ag. dies dem Käufer, zuzüglich zur Quantifizierung der möglichen Verzögerung und des neuen Lieferungstermin, mitteilen. Wenn hingegen die Lieferungsverzögerung aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, bzw. dessen Vertragspartner oder Lieferanten zurückzuführen ist, steht es der Niederstätter AG zu, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
6. Frist und Prozedur für Mängelrügen
Der Käufer verpflichtet sich die Güter bei deren Abladung von den jeweiligen Transportmitteln zu überprüfen und auch im Falle von Mängeln den Lieferschein des Frächters zu unterzeichnen. Zudem verpflichtet sich der Käufer innerhalb acht Tagen ab Lieferung etwaige Mängel mittels Einschreiben mit Rückantwort und/oder Fax und/oder Email anzuzei-gen und der Anzeige eine konkrete Beschreibung des Fehlers und diesbezügliche Photographien beizulegen. Im Falle von versteckten Mängeln muss die Anzeige innerhalb acht Tagen nach deren Entdeckung erfolgen. Der Niederstätter - Ag. haftet nicht für jene Mängel, welche nicht fristgemäß angezeigt worden sind.
7. Berechtigung zum Austausch, zur Reparatur, zur Preisreduzierung, Transportspesen, Steuern und Gebühren zu Lasten des Käufers für die zurückgegebenen oder ausgetauschten Güter; Garantiebeschränkung, Ausschluss Haftung für direkte oder indirekte Schäden
Infolge der rechtzeitigen Anzeige eventueller Mängel ist die Niederstätter AG. berechtigt, sofern die Mängelrüge von Seiten derselben angenommen wird, wahlweise und alternativ voneinander den Austausch, die Reparatur der Güter oder aber eine Preisreduzierung vorzunehmen. Die beanstandeten Güter dürfen ausschliesslich nach ausdrücklicher Genehmigung des Niederstätter AG. zurückgegeben werden. Die Transportspesen und die für die zurückgegebenen oder ausgetauschten Güter anfallenden Steuern und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.
Die gegenständliche Garantie bezieht sich auf die Reparatur des fehlerhaften Gutes, oder, nach Wahl der Niederstätter AG, auf den Austausch desselben oder auf die Preisreduzierung, wobei jegliche zusätzliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, inklusive für einen eventuellen Gewinn- und Verdienstausfall, ausgeschlossen werden muss.
8. Gültigkeit der Unterzeichnung der Dokumente
Die Dokumente bezüglich Transport und Lieferung und im Allgemeinen jene, bezüglich des Auftrags/der Lieferung gelten als rechtmäßig unterzeichnet, wenn dieselbe von einer Person, welche als Beschäftigte des Betriebes, des Geschäftes oder der Filiale des Käufers auftritt und zudem als zur Annahme berechtigt erscheint, auch wenn diese hierfür nicht bevollmächtigt worden ist.
9. Ausschluss direkte und indirekte Haftung im Bezug auf Regressrecht des Entabnehmers
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Verkauf zwischen Unternehmern abgeschlossen worden ist und dass demnach eine direkte Haftung und ein Regressrecht des Verbrauchers und des Entabnehmers der Güter ausgeschlossen werden muss.
10. Verbot der Aussetzung und Verspätung der Zahlungen
Etwaige Beanstandungen und Beschwerden berechtigen den Käufer nicht die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern. Der Käufer ist erst dann berechtigt Einwendungen oder Rügen gegenüber dem Niederstätter AG zu erheben, wenn derselbe sämtliche Zahlungen, inklusive jene Zahlungen bezüglich jener Güter, die Gegenstand der Beschwerden sind, beglichen hat.
11. Berechtigung zum Aussetzung, Annullierung oder Änderung seitens der Niederstätter AG.
Der Niederstätter AG ist berechtigt zu jedem Zeitpunkt die Ausführung des Auftrages auszusetzen, diesen zu annullieren oder die Zahlungsbedingungen zu ändern, sofern nach ihrem unanfechtbaren Ermessen die Zahlungsfähigkeit des Käufers gemindert oder nicht vorhanden ist.
12. Steuern und Gebühren zu Lasten des Käufers
Die im Zusammenhang mit den Kauf anfallenden Gebühren und Steuern gehen zu Lasten des Käufers, genauso wie deren Erhöhung und Senkungen, welche zu Lasten und zu Gunsten des Käufers gehen. Dies auch im Falle einer Lieferungsverzögerung.
13. Verzugszinsen und Spesen für Krediteintreibung
Gemäss und im Sinne der Artt. 4 und 5 des Legislativdekret 231/2002 (wie vom des Legislativdekret 192/2012 geändert) ist der Käufer bei Zahlungsverzug, vorbehaltlich jeder anderen rechtlichen Folgen, verpflichtet die Verzugszinsen im Sinne der obgenannten gesetzliche Bestimmungen zu zahlen, zuzüglich jeder weiteren infolge der verspäteteren Krediteintreibung anfallenden Spesen.
14. Verfall von der Möglichkeit in Raten zu zahlen und Berechtigung die Lieferung auszusetzen, den Vertrag aufzuheben; Schadenersatz
Bei Verzögerungen und Unregelmäßigkeiten der Zahlungen verfällt der Käufer automatisch ohne Notwendigkeit einer diesbezüglichen Mitteilung von der Möglichkeit, sofern eingeräumt, in Raten zu zahlen, wobei die Niederstätter AG in diesem Falle zudem ermächtigt ist, die noch durchzuführende Lieferung, auszusetzen und den eventuell abgeschlossenen und noch nicht erfüllten Vertag zu kündigen und Schadenersatz zu fordern.
15. Ausdrückliche Aufhebungsklausel
Der gegenständliche Vertrag gilt im Sinne des Art. 1456 ZGB als automatisch aufgehoben, wenn der Käufer teilweise oder ganz die Bezahlung jener Beträge, welche derselbe der Niederstätter AG. im Zusammenhang mit den demselben gelieferten Güter schuldet, aussetzt, die gelieferten Güter nicht annimmt, unauffindbar ist oder wenn derselbe, sofern verlangt, der Niederstätter AG nicht Personal- oder Sachsicherheiten ausstellt. Infolge der Aufhebung des Vertrages muss der Käufer der Niederstätter AG. die geschuldeten Beträge bezahlen und zudem die durch die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten entstandenen Schäden ersetzen. Es ist der Niederstätter - Ag. auf jedem Falle vorbehalten auf die Erfüllung der vertragliche Leistungen zu bestehen.
16. Nichterfüllung
Vorbehaltlich der unter Art. 4 des gegenständlichen Vertrags und Art. 1526 ZGB angeführten Vorschriften, obliegt es dem Käufer, bei Nichtbezahlung auch nur einer Rate oder aber bei Nichterfüllung nur einer jener Pflichten, zu welchen sich der Käufer mit Unterzeichnung des gegenständlichem Vertrag verpflichtet, und der daraus resultierenden Vertrags-aufhebung, die Güter der Niederstätter AG innerhalb der von der Niederstätter - Ag. gewährten Frist bei deren Sitz auf eigenen Kosten zurückzubringen und derselben im besagten Falle die angereiften Raten, die Verzugszinsen, Spesen für Krediteintreibung und den eventuellen Schadenersatz zu zahlen. Sollte der Käufer nicht die Rückerstattung veranlassen, ist die Niederstätter AG auf Kosten des Käufers befugt die verkauften Güter, selbst abzuholen bzw. Dritte zu beauftragen diese abzuholen. Er wird diesbezüglich festgehalten, dass die Niederstätter AG befugt ist jegliche hierfür notwendige Maßnahme zu ergreifen, so wird derselben beispielsweise der Zugang zu offene bzw. geschlossenen Plätzen, wo sich die Güter befinden, gewährt, wobei der Käufer die Niederstätter AG diesbezüglich von jeglicher Haftung für etwaige Schäden gegen Dritten, welche im Zuge des Zutrittes verursacht werden könnten, schadlos halten wird.
17. Bearbeitung der persönlichen Daten
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 ermächtigt hiermit der Käufer die Niederstätter - Ag. dessen persönlichen Daten zu benutzen und zu bearbeiten, wobei derselbe erklärt über den Zweck und die Modalität deren Bearbeitung, über die Tatsache, dass deren Freigabe auf fakultative Basis erfolgt und dass derselbe sich rechtmäßig gegen deren Bearbeitung aussprechen kann, informiert geworden zu sein. Der Käufer erklärt zudem gemäß DSGVO 2016/679 über den Modalitäten für deren Verwendung informiert worden ist und dass derselbe Inhaber der im genannten Artikel vorgesehenen Rechte ist.
Der Käufer gewährt der Niederstätter - Ag. die Möglichkeit dessen persönliche Daten an von derselben kontrollierten und mit derselben zusammenhängenden Gesellschaften zu übermitteln und dies lediglich für statistischen, marketingbezogenen und kommerziellen Zwecke, sowie für die Gewährleistung, die Handhabung und die Abtretung der Forderung, welche durch Konsultierung, Bearbeitung, Gegenüberstellung, Verbindung und Mitteilung derselben Daten erfolgt. All dies erfolgt immer für die Gewährleistung der Forderung und beschränkt auf die Bestimmungen des gegenständlichen Vertrages.
18. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger aus der bestehenden Geschäftsbeziehung ergeben gilt italienisches Recht, wobei gemäss Gesetz Nr. 218/95 auf die Anwendung von ausländischem Recht verzichtet wird. Für die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhätnis ergebenden Streitigkeiten oder Bean-standung ist der Gerichtsstand Bozen zuständig.
Bozen am, _____________
DER KÄUFER DER NIEDERSTÄTTER AG
_________________ _________________
Eingedenk des Artikels 1342, 2. Absatz ZGB, akzeptierten die Parteien, nach sorgfältiger Lektüre, im einzelnen die folgenden Punkte des Vertrages:
1) Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ausschluss von Bestandsvertrag; 2) Angebot und Vertragsabschluss; 3) Haftungsausschluss der Niederstätter - Ag.. für Herstellungsmängeln bzw. Lieferungsverzögerungen, Kenntnis, dass die Niederstätter - Ag. nicht der Hersteller ist; 4) Eigentumsvorbehalt; 5) Lieferungsbedingungen, vertretbare Verspätungen; 6) Frist und Prozedur für Mängelrügen; 7) Berechtigung zum Austausch, zur Reparatur, zur Preisreduzierung, Transportspesen, Steuern und Gebühren zu Lasten des Käufers für die zurückgegebenen oder ausgetauschten Güter; Garantiebeschränkung, Ausschluss Haftung für direkte oder indirekte Schäden; 8) Gültigkeit der Unterzeichnung der Dokumente; 9) Ausschluss direkte und indirekte Haftung im Bezug auf Regressrecht des Entabnehmers; 10) Verbot der Aussetzung und Verspätung der Zahlungen; 11) Berechtigung zum Aussetzung, Annullierung oder Änderung seitens des Niederstätter - Ag.; 12) Steuern und Gebühren zu Lasten des Käufers; 13) Verzugszinsen und Spesen für Krediteintreibung; 14) Verfall von der Möglichkeit in Raten zu zahlen und Berechtigung die Lieferung auszusetzen, den Vertrag aufzuheben; Schadenersatz; 15) Ausdrückliche Aufhebungsklausel; 16) Nichterfüllung; 17) Bearbeitung der persönlichen Daten; 18) Gerichtsstand.
Bozen am, _____________
DER KÄUFER DER NIEDERSTÄTTER AG
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Datenschutzerklärung
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 über den Schutz der personenbezogenen Daten, und insbesondere laut Art. 13 derselben, erteilt die Gesellschaft Niederstätter AG hiermit dem Kunden folgende Informationen:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Verhältnisse zwischen den Parteien bezüglich Lieferung und Verkauf. Selbst im Falle von schriftlich vereinbarten Abweichungen greifen jene Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche nicht ausdrücklich ersetzt werden. Eventuelle vom Käufer aufgesetzte allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur dann ihre Anwendung, sofern diese ausdrücklich und schriftlich von der Niederstätter AG angenommen werden, wobei dieselben auf jeden Falle nicht die Gültigkeit der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen antasten.
Besagte allgemeine Geschäftsbedingungen sind gegenüber dem Käufer wirksam und gelten ab den Moment der Bestellung bzw. der Auftragserteilung seitens des Käufers als bekannt und angenommen. Die Niederstätter AG fordert demnach den Käufer auf, besagte allgemeine Geschäftsbedingungen bei Anwendung der gewöhnlichen Sorgfalt gemäß Art. 1341 ZGB vor Bestellung bzw. der Auftragserteilung und bei jedem Besuch der Seite http://www.niederstaetter.it zu lesen, nachdem einige Bestimmungen der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Zeit Änderungen erfahren könnten.
Die Parteien erklären nach ausführlicher Diskussion und Verhandlungen das Verhältnis gemäß den folgenden Bestim-mungen und Bedingungen zu regeln, welche für den gegenständlichen Verkauf, sowie für jeden darauffolgenden zwischen den Parteien vereinbarten Verkauf wirksam sind, wobei jegliche Form von Bestandsvertrag, welcher regelmäßig wiederkehrende oder dauernde Leistungen zu Gegenstand hat, ausgeschlossen werden muss.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Bestellung bzw. der Auftragserteilung gilt als bindend und nicht mehr veränderbar. Eventuelle nachträgliche Änderungen müssen mittels schriftlicher Anfrage des Käufers erfolgen und von der Niederstätter AG ausdrücklich angenommen werden. Die im Angebot angegebenen Preise verlieren ihre Rechtsgültigkeit, wenn der daraus resultierende Auftrag nicht den im angenommenen Angebot angegebenen und vereinbarten Bedingungen oder Fristen entspricht. Bei auch nur teilweisem Widerruf oder Änderung der Beauftragung werden die Listenpreise angewandt.
3. Haftungsausschluss der Niederstätter - Ag. für Herstellungsmängeln bzw. Lieferungsverzögerungen, Kenntnis, dass die Niederstätter - Ag. nicht der Hersteller ist
Der Niederstätter AG gewährleistet auf die verkauften Güter nicht die Freiheit von Herstellungsmängeln bzw. haftet nicht für etwaige Lieferungsverzögerungen, welche auf den Hersteller zurückzuführen sind, nachdem der Käufer darüber in Kenntnis ist, dass der Niederstätter AG. lediglich Verteiler der vom jeweiligen Hersteller produzierten Güter ist.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Güter bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gemäß Art. 1523 ZGB und wie in den einzelnen Rechnungen im Sinne des Art. 11 des Legislativdekret 231/2002 angeführt, im Eigentum der Niederstätter AG. Die Niederstätter AG muss über jede von Dritten bezüglich jener Güter, die Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes sind, angestrebte Unternehmung, insbesonders welche Pfändungen und Sicherstellungen anbelangt, umgehend informiert werden. In Ermangelung der vollständigen oder auch nur partiellen Bezahlung der Lieferung seitens des Käufers innerhalb der gewährten Frist, kann die Niederstätter AG, auf einfache Anfrage die Güter zurückfordern. Die vorausgeschickt haftete der Käufer für etwaige Schäden oder Verluste an den Gütern, welche sich nach der Lieferung auch aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Vorfällen, welche nicht auf den Käufer zurückzuführen sind. Jede vom Käufer vorgenommene, widerrechtliche Handlung bzw. Unterlassung im Zusammenhang mit dem eingeräumten Eigentumsvorbehalt wird nach Maßgabe der Umstände strafrechtlich verfolgt. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Niederstätter AG und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden die daraus entstehenden Guthaben automatisch an die Niederstätter AG abgetreten (Kreditabtretung). Der Kunde ist bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen einfacher Verwahrer der Ware.
5. Lieferungsbedingungen, vertretbare Verspätungen
Vorbehaltlich andere Vereinbarungen gehen die Risiken der Lieferung ab dem Moment der Übergabe derselben an den Frächter an den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt an haftet der Käufer für die etwaige Zerstörung, Verlust und /oder Beschädigung der Güter. Wenn der Niederstätter AG. Lieferungen von Ersatzteilen veranlasst, welche vorab vereinbart worden sind, haftet der Käufer ab der Übergabe derselben beim Lager des Niederstätter AG. Die Lieferzeiten sind lediglich richtungsweisend und werden nach Werktagen berechnet, wobei die Niederstätter AG. nicht für verfrühte oder verspätete Lieferungen bzw. Teillieferungen haftet. Sollte der Käufer bezüglich anderen Lieferungen in Zahlungsverzug sein, gilt die Laufzeit der Lieferung als ausgesetzt, wobei sich die Niederstätter AG. vorbehält die Lieferungen bis zur Begleichung der geschuldeten Beträge hinauszuzögern. Sollte der Käufer oder der von diesem beauftragte Frächter aus etwaigem Grund, welcher nicht der Niederstätter AG. zuzuschreiben ist, die Güter nicht entgegen nehmen, kann die Niederstätter AG, bei vorhergehender Mitteilung an den Käufer, die Güter lagern und die dafür anfallenden Kosten dem Käufer anrechnen. Die Niederstätter AG. haftet für die Nichterfüllung jener Pflichten, welche laut gegenständlichen Vertrag derselben obliegen, nur dann und in dem Masse, in welchem besagte Nichterfüllung derselben, mittelbar oder unmittelbar, zugeschrieben werden kann und nicht im Falle von höherer Gewalt bzw. im Falle von Handlungen und Unterlassungen des Käufers, inklusive der fehlenden Übermittlung von Informationen und Genehmigungen, welche für die Niederstätter AG. notwendig sind, um die Leistung und Lieferung zu erbringen. Zudem haftet die Niederstätter AG. weder für Ereignisse, welche Dritten zuzuschreiben sind, noch für Lieferungsverzögerungen seitens der eigenen Lieferanten.
Sollte sich einer dieser Fälle ergeben, wird die Niederstätter - Ag. dies dem Käufer, zuzüglich zur Quantifizierung der möglichen Verzögerung und des neuen Lieferungstermin, mitteilen. Wenn hingegen die Lieferungsverzögerung aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, bzw. dessen Vertragspartner oder Lieferanten zurückzuführen ist, steht es der Niederstätter AG zu, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
6. Frist und Prozedur für Mängelrügen
Der Käufer verpflichtet sich die Güter bei deren Abladung von den jeweiligen Transportmitteln zu überprüfen und auch im Falle von Mängeln den Lieferschein des Frächters zu unterzeichnen. Zudem verpflichtet sich der Käufer innerhalb acht Tagen ab Lieferung etwaige Mängel mittels Einschreiben mit Rückantwort und/oder Fax und/oder Email anzuzei-gen und der Anzeige eine konkrete Beschreibung des Fehlers und diesbezügliche Photographien beizulegen. Im Falle von versteckten Mängeln muss die Anzeige innerhalb acht Tagen nach deren Entdeckung erfolgen. Der Niederstätter - Ag. haftet nicht für jene Mängel, welche nicht fristgemäß angezeigt worden sind.
7. Berechtigung zum Austausch, zur Reparatur, zur Preisreduzierung, Transportspesen, Steuern und Gebühren zu Lasten des Käufers für die zurückgegebenen oder ausgetauschten Güter; Garantiebeschränkung, Ausschluss Haftung für direkte oder indirekte Schäden
Infolge der rechtzeitigen Anzeige eventueller Mängel ist die Niederstätter AG. berechtigt, sofern die Mängelrüge von Seiten derselben angenommen wird, wahlweise und alternativ voneinander den Austausch, die Reparatur der Güter oder aber eine Preisreduzierung vorzunehmen. Die beanstandeten Güter dürfen ausschliesslich nach ausdrücklicher Genehmigung des Niederstätter AG. zurückgegeben werden. Die Transportspesen und die für die zurückgegebenen oder ausgetauschten Güter anfallenden Steuern und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.
Die gegenständliche Garantie bezieht sich auf die Reparatur des fehlerhaften Gutes, oder, nach Wahl der Niederstätter AG, auf den Austausch desselben oder auf die Preisreduzierung, wobei jegliche zusätzliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, inklusive für einen eventuellen Gewinn- und Verdienstausfall, ausgeschlossen werden muss.
8. Gültigkeit der Unterzeichnung der Dokumente
Die Dokumente bezüglich Transport und Lieferung und im Allgemeinen jene, bezüglich des Auftrags/der Lieferung gelten als rechtmäßig unterzeichnet, wenn dieselbe von einer Person, welche als Beschäftigte des Betriebes, des Geschäftes oder der Filiale des Käufers auftritt und zudem als zur Annahme berechtigt erscheint, auch wenn diese hierfür nicht bevollmächtigt worden ist.
9. Ausschluss direkte und indirekte Haftung im Bezug auf Regressrecht des Entabnehmers
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Verkauf zwischen Unternehmern abgeschlossen worden ist und dass demnach eine direkte Haftung und ein Regressrecht des Verbrauchers und des Entabnehmers der Güter ausgeschlossen werden muss.
10. Verbot der Aussetzung und Verspätung der Zahlungen
Etwaige Beanstandungen und Beschwerden berechtigen den Käufer nicht die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern. Der Käufer ist erst dann berechtigt Einwendungen oder Rügen gegenüber dem Niederstätter AG zu erheben, wenn derselbe sämtliche Zahlungen, inklusive jene Zahlungen bezüglich jener Güter, die Gegenstand der Beschwerden sind, beglichen hat.
11. Berechtigung zum Aussetzung, Annullierung oder Änderung seitens der Niederstätter AG.
Der Niederstätter AG ist berechtigt zu jedem Zeitpunkt die Ausführung des Auftrages auszusetzen, diesen zu annullieren oder die Zahlungsbedingungen zu ändern, sofern nach ihrem unanfechtbaren Ermessen die Zahlungsfähigkeit des Käufers gemindert oder nicht vorhanden ist.
12. Steuern und Gebühren zu Lasten des Käufers
Die im Zusammenhang mit den Kauf anfallenden Gebühren und Steuern gehen zu Lasten des Käufers, genauso wie deren Erhöhung und Senkungen, welche zu Lasten und zu Gunsten des Käufers gehen. Dies auch im Falle einer Lieferungsverzögerung.
13. Verzugszinsen und Spesen für Krediteintreibung
Gemäss und im Sinne der Artt. 4 und 5 des Legislativdekret 231/2002 (wie vom des Legislativdekret 192/2012 geändert) ist der Käufer bei Zahlungsverzug, vorbehaltlich jeder anderen rechtlichen Folgen, verpflichtet die Verzugszinsen im Sinne der obgenannten gesetzliche Bestimmungen zu zahlen, zuzüglich jeder weiteren infolge der verspäteteren Krediteintreibung anfallenden Spesen.
14. Verfall von der Möglichkeit in Raten zu zahlen und Berechtigung die Lieferung auszusetzen, den Vertrag aufzuheben; Schadenersatz
Bei Verzögerungen und Unregelmäßigkeiten der Zahlungen verfällt der Käufer automatisch ohne Notwendigkeit einer diesbezüglichen Mitteilung von der Möglichkeit, sofern eingeräumt, in Raten zu zahlen, wobei die Niederstätter AG in diesem Falle zudem ermächtigt ist, die noch durchzuführende Lieferung, auszusetzen und den eventuell abgeschlossenen und noch nicht erfüllten Vertag zu kündigen und Schadenersatz zu fordern.
15. Ausdrückliche Aufhebungsklausel
Der gegenständliche Vertrag gilt im Sinne des Art. 1456 ZGB als automatisch aufgehoben, wenn der Käufer teilweise oder ganz die Bezahlung jener Beträge, welche derselbe der Niederstätter AG. im Zusammenhang mit den demselben gelieferten Güter schuldet, aussetzt, die gelieferten Güter nicht annimmt, unauffindbar ist oder wenn derselbe, sofern verlangt, der Niederstätter AG nicht Personal- oder Sachsicherheiten ausstellt. Infolge der Aufhebung des Vertrages muss der Käufer der Niederstätter AG. die geschuldeten Beträge bezahlen und zudem die durch die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten entstandenen Schäden ersetzen. Es ist der Niederstätter - Ag. auf jedem Falle vorbehalten auf die Erfüllung der vertragliche Leistungen zu bestehen.
16. Nichterfüllung
Vorbehaltlich der unter Art. 4 des gegenständlichen Vertrags und Art. 1526 ZGB angeführten Vorschriften, obliegt es dem Käufer, bei Nichtbezahlung auch nur einer Rate oder aber bei Nichterfüllung nur einer jener Pflichten, zu welchen sich der Käufer mit Unterzeichnung des gegenständlichem Vertrag verpflichtet, und der daraus resultierenden Vertrags-aufhebung, die Güter der Niederstätter AG innerhalb der von der Niederstätter - Ag. gewährten Frist bei deren Sitz auf eigenen Kosten zurückzubringen und derselben im besagten Falle die angereiften Raten, die Verzugszinsen, Spesen für Krediteintreibung und den eventuellen Schadenersatz zu zahlen. Sollte der Käufer nicht die Rückerstattung veranlassen, ist die Niederstätter AG auf Kosten des Käufers befugt die verkauften Güter, selbst abzuholen bzw. Dritte zu beauftragen diese abzuholen. Er wird diesbezüglich festgehalten, dass die Niederstätter AG befugt ist jegliche hierfür notwendige Maßnahme zu ergreifen, so wird derselben beispielsweise der Zugang zu offene bzw. geschlossenen Plätzen, wo sich die Güter befinden, gewährt, wobei der Käufer die Niederstätter AG diesbezüglich von jeglicher Haftung für etwaige Schäden gegen Dritten, welche im Zuge des Zutrittes verursacht werden könnten, schadlos halten wird.
17. Bearbeitung der persönlichen Daten
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 ermächtigt hiermit der Käufer die Niederstätter - Ag. dessen persönlichen Daten zu benutzen und zu bearbeiten, wobei derselbe erklärt über den Zweck und die Modalität deren Bearbeitung, über die Tatsache, dass deren Freigabe auf fakultative Basis erfolgt und dass derselbe sich rechtmäßig gegen deren Bearbeitung aussprechen kann, informiert geworden zu sein. Der Käufer erklärt zudem gemäß DSGVO 2016/679 über den Modalitäten für deren Verwendung informiert worden ist und dass derselbe Inhaber der im genannten Artikel vorgesehenen Rechte ist.
Der Käufer gewährt der Niederstätter - Ag. die Möglichkeit dessen persönliche Daten an von derselben kontrollierten und mit derselben zusammenhängenden Gesellschaften zu übermitteln und dies lediglich für statistischen, marketingbezogenen und kommerziellen Zwecke, sowie für die Gewährleistung, die Handhabung und die Abtretung der Forderung, welche durch Konsultierung, Bearbeitung, Gegenüberstellung, Verbindung und Mitteilung derselben Daten erfolgt. All dies erfolgt immer für die Gewährleistung der Forderung und beschränkt auf die Bestimmungen des gegenständlichen Vertrages.
18. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger aus der bestehenden Geschäftsbeziehung ergeben gilt italienisches Recht, wobei gemäss Gesetz Nr. 218/95 auf die Anwendung von ausländischem Recht verzichtet wird. Für die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhätnis ergebenden Streitigkeiten oder Bean-standung ist der Gerichtsstand Bozen zuständig.
Bozen am, _____________
DER KÄUFER DER NIEDERSTÄTTER AG
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Eingedenk des Artikels 1342, 2. Absatz ZGB, akzeptierten die Parteien, nach sorgfältiger Lektüre, im einzelnen die folgenden Punkte des Vertrages:
1) Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ausschluss von Bestandsvertrag; 2) Angebot und Vertragsabschluss; 3) Haftungsausschluss der Niederstätter - Ag.. für Herstellungsmängeln bzw. Lieferungsverzögerungen, Kenntnis, dass die Niederstätter - Ag. nicht der Hersteller ist; 4) Eigentumsvorbehalt; 5) Lieferungsbedingungen, vertretbare Verspätungen; 6) Frist und Prozedur für Mängelrügen; 7) Berechtigung zum Austausch, zur Reparatur, zur Preisreduzierung, Transportspesen, Steuern und Gebühren zu Lasten des Käufers für die zurückgegebenen oder ausgetauschten Güter; Garantiebeschränkung, Ausschluss Haftung für direkte oder indirekte Schäden; 8) Gültigkeit der Unterzeichnung der Dokumente; 9) Ausschluss direkte und indirekte Haftung im Bezug auf Regressrecht des Entabnehmers; 10) Verbot der Aussetzung und Verspätung der Zahlungen; 11) Berechtigung zum Aussetzung, Annullierung oder Änderung seitens des Niederstätter - Ag.; 12) Steuern und Gebühren zu Lasten des Käufers; 13) Verzugszinsen und Spesen für Krediteintreibung; 14) Verfall von der Möglichkeit in Raten zu zahlen und Berechtigung die Lieferung auszusetzen, den Vertrag aufzuheben; Schadenersatz; 15) Ausdrückliche Aufhebungsklausel; 16) Nichterfüllung; 17) Bearbeitung der persönlichen Daten; 18) Gerichtsstand.
Bozen am, _____________
DER KÄUFER DER NIEDERSTÄTTER AG
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Datenschutzerklärung
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 über den Schutz der personenbezogenen Daten, und insbesondere laut Art. 13 derselben, erteilt die Gesellschaft Niederstätter AG hiermit dem Kunden folgende Informationen:
- Der Verantwortliche, der die personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet, ist die Gesellschaft Niederstätter AG (im Folgenden “Gesellschaft” genannt), mit Sitz in 39100-Bozen, Achille-Grandi-Str. 1, eingetragen ins Handelsregister von Bozen, Steuernummer 01752390219, MwSt.-Nummer IT01752390219. Der Kunde kann der Gesellschaft sämtliche Anfragen auf dem Postweg an den Sitz der Gesellschaft, und zwar insbesondere an die Abteilung Buchhaltung, oder über E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse info@niederstaetter.it übermitteln.
- Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden dient dazu, die Bestellung des Kunden zu bearbeiten und alle anfallenden Verwaltungs-, Vertriebs- und Buchhaltungstätigkeiten durchzuführen sowie die jeweiligen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Lieferung zu erfüllen. Die gesammelten, personenbezogenen Daten können weiterhin vom Unternehmen Niederstätter AG für marketingtechnische Zwecke verwendet werden, also um die Kunden über Dienstleistungen und Produkte der Unternehmens zu informieren.
- Die Gesellschaft verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, sie nicht an Unbefugte weiterzuleiten, sie nicht zu anderen Zwecken zu verwenden als denen, für die sie erfasst wurden und sie nicht an dritte Subjekte weiterzuleiten, die nicht im Folgenden angeführt sind. Die personenbezogenen Daten dürfen nur den Subjekten mitgeteilt werden, die beauftragt sind, die erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vom Lieferanten und vom Kunden übernommenen vertraglichen Verpflichtungen durchzuführen (z.B. Banken). Die personenbezogenen Daten können außerdem den Mitarbeitern zur Kenntnis gelangen, die für den Verkauf/Verleih, die Lieferung und den Versand der Produkte zuständig sind.
- Die Gesellschaft weist darauf hin, dass keine Profilierung der eigenen Kundschaft durchgeführt wird und dass auch keine automatisierten Entscheidungsverfahren zu diesem Zweck angewendet werden.
- Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für den Zweck der Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich ist, im Einklang mit den gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen.
- Der Kunde hat die Rechte gemäß Art. 15 und ff. der Verordnung (EU) 2016/679, darunter auch das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, auf Berichtigung und Löschung derselben, auf Einschränkung der Verarbeitung der ihn betreffenden Daten und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Der Kunde hat außerdem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde für den Schutz der personenbezogenen Daten.
- Die Mitteilung der eigenen personenbezogenen Daten durch den Kunden ist eine vertragliche Pflicht, da es sich um eine erforderliche Vorbedingung für den Kauf der Produkte der Gesellschaft handelt.
- Die Daten werden nicht außerhalb der Europäischen Union übermittelt (Im Falle der Übermittlung der personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union, muss gemäß Art. 45 und 46 der besagten Verordnung die Angemessenheitsvoraussetzung, welche die Datenübermittlung rechtfertigt, präzisiert und angegeben werden).