Niederstätter lädt ein: Wichtige Neuerungen ab 01/01/2023
Webinar "Neue Sabatini-Förderung"
Donnerstag, den 09.02.2023, 11:00 Uhr
Ort: ONLINE, auf der digitalen Meeting-Plattform "Teams"
Ort: ONLINE, auf der digitalen Meeting-Plattform "Teams"
Die Sabatini Förderung beginnt das Jahr 2023 mit vielen wichtigen Neuerungen, welche Sie in diesem Webinar mit unserem Finanzexperten Florian Schwienbacher aus erster Hand erfahren werden.
Hier geht's zur Anmeldung!
Es werden folgende Themen behandelt:
1) Zugang zur Sabatini IT-Plattform nur mit SPID
2) Einreichung neuer Sabatini-Anträge ausschließlich Online und CUP-Zuweisung
3) Freigabeerklärungen der Lieferanten
4) Auszahlung des Sabatini-Beitrags - Neue Regeln
5) Verlängerung der Frist für den Abschluss der Investitionen
6) Grüne Investitionen
7) Plafond revolving
Detailliertere Informationen zu den Nuova Sabatini finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter folgendem link >>.
Niederstätter Consulting gibt Ihnen außerdem gerne Auskunft über unsere auf die Betriebsfinanzen maßgeschneiderten Beratungsdienstleistungen für Kunden im Bausektor.
Florian Schwienbacher
E: consulting@niederstaetter.it
T: 0471 06 11 02
Hier geht's zur Anmeldung!
Es werden folgende Themen behandelt:
1) Zugang zur Sabatini IT-Plattform nur mit SPID
Die erste sehr wichtige Änderung, die vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (ehemals MISE) eingeführt wurde, betrifft den Zugang der Unternehmen zur IT-Plattform für die Abwicklung der Sabatini Förderung (benistrumentali.dgiai.gov.it), welcher ab dem 1. Januar 2023 nur mehr mit SPID vorgenommen werden kann.
2) Einreichung neuer Sabatini-Anträge ausschließlich Online und CUP-Zuweisung
Ab 01 Januar müssen die Sabatini Anträge mittels online Verfahren über die IT-Plattform des Ministeriums ausgefüllt werden.
Sobald das Gesuch abgeschlossen ist, wird ein Projektcode – CUP dem Antrag zugwiesen und dieser muss dann verpflichtend auf den diesbezüglichen elektronischen Rechnungen (Akonto und Saldo Rechnungen) des Lieferanten angeführt werden.
3) Freigabeerklärungen der Lieferanten
Für alle Sabatini Anträge, welche ab dem 01. Januar 2023 eingereicht werden, wurde das Format der Freigabeerklärung (dichiarazione liberatoria) des Lieferanten geändert.
4) Auszahlung des Sabatini-Beitrags - Neue Regeln
Die neuen Regeln für die Auszahlung der Sabatini-Beiträge gelten ab dem 1. Januar 2023, auch für die vor diesem Datum eingereichten Anträge.
5) Verlängerung der Frist für den Abschluss der Investitionen
Für Investitionen mit einem zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2023 abgeschlossenen Finanzierungsvertrag, wird die für den Abschluss der Investitionen vorgesehene Frist von 12 Monaten um weitere 6 Monate auf insgesamt 18 Monate verlängert.
6) Grüne Investitionen
Ab dem 01 Januar 2023 wird der Sabatini Beitrag im erhöhten Ausmaß von insgesamt 10,07 % auch auf „grüne“ Investitionen gewährt, d.h. auf Maschinen und Anlage, welche ein Umweltproduktzertifikat besitzen.
7) Plafond revolving
Die Obergrenze der Investitionen für Sabatini Beiträge beträgt für jedes Unternehmen 4.000.000 €. Ab dem Jahr 2023 wird diese Obergrenze neu berechnet und zwar können dabei jene in Vergangenheit geförderten Investitionen in Abzug gebracht werden, für welche die Finanzierungsdauer bereits abgelaufen ist. Somit können auch jene Unternehmen zu bestimmten Bedingungen wiederum um Sabatini Beiträge ansuchen, welche die Obergrenze von 4.000.000 bereits erreicht hatten.
Detailliertere Informationen zu den Nuova Sabatini finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter folgendem link >>.
Niederstätter Consulting gibt Ihnen außerdem gerne Auskunft über unsere auf die Betriebsfinanzen maßgeschneiderten Beratungsdienstleistungen für Kunden im Bausektor.
Florian Schwienbacher
E: consulting@niederstaetter.it
T: 0471 06 11 02
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