FÖRDERUNGEN
Landesbeiträge für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen
Die Landesbeiträge für Investitionen müssen vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens im Zeitraum vom 20. Jänner bis zum 30. April 2020 eingereicht werden.
Die Landesbeiträge für Investitionen könnenKleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro beantragen. Die Unternehmen können sowohl Einzelunternehmen und Gesellschaften als auch Unternehmenszusammenschlüsse sein, wichtig ist, dass bei der Bewertung der Unternehmensgröße verbundene Unternehmen mit eingerechnet werden.
Beihilfefähig sind Südtiroler Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Beihilfefähig sind Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, darunter auch Maschinen und Arbeits- und Sonderfahrzeuge für zum Beispiel die Straßenreinigung oder Schneeräumung, zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2020 beziehen, dafür müssen mindestens Bestellung und Anzahlung von 20% im Jahr 2020 geschehen, der Ankauf kann mit Lieferung und Endrechnung noch im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Förderfähig sind nur Investitionen, die sich auf operative Betriebsstätten beziehen, die in Südtirol angesiedelt sind und sich direkt auf diese auswirken.
Die zulässige Mindestinvestitionsgrenze beträgt 20.000 Euro, die Höchstinvestitionsgrenze 500.000 Euro.Die Beihilfe kann 20% der zugelassenen Kosten nicht überschreiten und wird bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gewährt. Die Beihilfeanträge müssen vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens im Zeitraum vom 20. Jänner bis zum 30. April 2020 eingereicht werden. Pro Unternehmen kann ein einziges Gesuch eingereicht werden. Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung einzureichen. Die Abrechnung der Ausgabe muss beim zuständigen Landesamt bis zum Ende des Jahres eingereicht werden. Die Beihilfe wird nach Durchführung der Investition und aufgrund der Endabrechnung ausbezahlt.
Haben Sie Fragen zum Thema Finanzierung oder Förderungen. Ihr Niederstätter Berater ist für Sie da!
Beihilfefähig sind Südtiroler Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Beihilfefähig sind Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, darunter auch Maschinen und Arbeits- und Sonderfahrzeuge für zum Beispiel die Straßenreinigung oder Schneeräumung, zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2020 beziehen, dafür müssen mindestens Bestellung und Anzahlung von 20% im Jahr 2020 geschehen, der Ankauf kann mit Lieferung und Endrechnung noch im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Förderfähig sind nur Investitionen, die sich auf operative Betriebsstätten beziehen, die in Südtirol angesiedelt sind und sich direkt auf diese auswirken.
Die zulässige Mindestinvestitionsgrenze beträgt 20.000 Euro, die Höchstinvestitionsgrenze 500.000 Euro.Die Beihilfe kann 20% der zugelassenen Kosten nicht überschreiten und wird bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gewährt. Die Beihilfeanträge müssen vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens im Zeitraum vom 20. Jänner bis zum 30. April 2020 eingereicht werden. Pro Unternehmen kann ein einziges Gesuch eingereicht werden. Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung einzureichen. Die Abrechnung der Ausgabe muss beim zuständigen Landesamt bis zum Ende des Jahres eingereicht werden. Die Beihilfe wird nach Durchführung der Investition und aufgrund der Endabrechnung ausbezahlt.
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