Kleine und mittlere Unternehmen können bei Bank oder Leasinggesellschaft einen Aufschub der Raten beantragen. Die Sabatini Beiträge werden auch während des Covid-19 Notstandes weiterhin ausgezahlt werden.
Die sehr strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Epidemie verursacht schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen. Zur Abfederung dieser Effekte wurde das Gesetzes Dekret 18/2020 (sg. Cura Italia) erlassen. Es sieht unter Art. 56, Absatz 2 vor, dass kleine und mittlere Unternehmen, die von den Maßnahmen betroffenen sind, bei der Bank und/oder Leasinggesellschaft einen Aufschub aller bis zum 30 September fälligen Darlehens- bzw. Leasingraten beantragen können. Dem Antrag muss eine Eigenerklärung beigelegt werden, mit welcher der entstandene finanzielle Engpass bestätigt wird.
Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat daraufhin mit einer Aussendung vom 20. März 2020 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Zahlungsaufschub von Raten auch für die Leasingverträge und Bankdarlehen gilt, für welche ein Sabatini Beitrag angesucht und gewährt wurde. Das Ministerium bestätigt mit derselben Aussendung, dass die Sabatini Beiträge trotzdem auch während des Covid-19 Notstandes weiterhin ausgezahlt werden.